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Aufguss aus Kaffeeblättern – Zulassung als neuartiges Lebensmittel

Anlässlich der aktuellen Gespräche im DIN Tee möchten wir über „Kaffeeblatt-Tee“ informieren.
Neben der Pulpe der Kaffeekirsche (siehe News vom 02-2022) hat die Europäische Union einen Aufguss aus Kaffeeblättern als neuartiges (traditionelles aus Drittländern stammendes) Lebensmittel in der EU zugelassen. Dieses Erzeugnis kann bereits seit dem 21. Juli 2020 in der EU in Verkehr gebracht werden.

Die Zulassung, die Spezifikationen sowie die Verwendungsbedingungen sind in der „Durchführungs-verordnung (EU) 2020/917 zur Genehmigung des Inverkehrbringens eines Aufgusses aus Kaffeeblättern als traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland“ niedergelegt. Nach dieser Verordnung dürfen Kaffeeblätter an sich zur Herstellung eines Aufgusses verwendet werden. Eine Verwendung in Mischung mit anderen Zutaten bzw. in anderen Getränken ist jedoch nicht erlaubt.

Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet „Aufguss aus Kaffeeblättern der Arten Coffea arabica (und/oder) Coffea canephora“

Das traditionelle Lebensmittel wird durch Mischen von höchstens 20 g getrockneten Blättern mit 1 L heißem Wasser zubereitet. Die Blätter werden dann entfernt und der Aufguss wird pasteurisiert (15 Sekunden lang bei mindestens 71 °C).

Diese Anforderungen können wir für Sie gerne analytisch überprüfen. Fragen Sie uns gerne nach einem individuellen Angebot.

Bei Fragen oder speziellen Anforderungen an den Untersuchungsumfang stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

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