
Analyse von
hanfhaltigen Lebensmitteln
Seitdem der Anbau von Nutzhanf (Cannabis sativa) unter bestimmten Auflagen in den 1990er Jahren in Deutschland wieder erlaubt wurde, gewinnt neben der Hanffasernutzung auch die Verwendung von Hanf in Lebensmitteln zunehmend an Bedeutung. Dabei ist wichtig zu wissen: Handelt es sich um Nutzhanf, Cannabis nach Konsumcannabisgesetz oder gar ein Arzneimittel? Ist das Lebensmittel zugelassen oder bedarf es einer Zulassung als neuartiges Lebensmittel (Novel Food)?
In den Drüsenhaaren der Hanfpflanze, die sich auf der gesamten Oberfläche der Pflanze, ausgenommen den Wurzeln und Samen, befinden, wird ein Harz gebildet, welches Cannabinoide enthält. Dabei handelt es sich um sekundäre Pflanzenmetabolite, die die Pflanze insbesondere vor Fraßfeinden schützen soll. Zu den wichtigsten Cannabinoiden zählt des psychoaktiv wirksame d9-Tetrahydrocannabinol (d9-THC) und Cannabidiol (CBD), welches keine psychoaktive Wirkung, jedoch anderen pharmakologischen Wirkungen besitzt.
Rechtliche Einstufung
Mit der teilweisen Legalisierung zum 1. April 2024 handelt es sich bei Cannabis nicht mehr um ein Betäubungsmittel nach dem Betäubungsmittelgesetz. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt u.a. den Besitz, Konsum, privaten Anbau und die Aktivität von Anbauvereinigungen. Zudem definiert es nun Nutzhanf, der unter anderem von diesen Regelungen ausgenommen ist.
Nutzhanf enthält im Gegensatz zu Cannabis maximal 0,3% Gesamt-d9-THC, also der Summe aus d9-THC und der d9-Tetrahydrocannabinolsäure (d9-THCA) oder stammt aus dem Anbau in Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut aus dem gemeinsamen Sortenkatalog. Der Verkehr dient außerdem ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.
Da die Samen keine Drüsenhaare besitzen, enthalten sie von Natur aus keine Cannabinoide. Bei Befunden handelt es sich somit um Kontaminationen, die während der Ernte oder Weiterverarbeitung beim Kontakt mit anderen Pflanzenteilen verursacht werden. In der Kontaminanten-Höchstgehalte-Verordnung (EU) 2023/915 sind Höchstgehalte an Gesamt-d9-THC für Hanfsamenöl, Hanfsamen, gemahlenen Hanfsamen und andere aus Hanfsamen verarbeitete Erzeugnisse festgelegt.
Für die Bewertung der Sicherheit hanfhaltiger Produkte wird die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) festgelegte Akute Referenzdosis (ARfD) von 1 µg d9-THC je Kilogramm Körpergewicht herangezogen, wobei Daten aus Verzehrstudien oder Angaben auf der Verpackung für die Beurteilung herangezogen werden.
Als „neuartige Lebensmittel“ (Novel Food) versteht man Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Hanfsamen, Hanfsamenöl, gemahlene Hanfsamen, (teilweise) entfettete Hanfsamen und andere aus Hanfsamen gewonnene Lebensmittel sind nicht neuartig. Ebenso gilt der Wasseraufguss von Hanfblättern, der als solcher oder als Teil von Kräutertees konsumiert wird, nicht als neuartig, solange keine Blüten und nur Hanfsorten aus dem gemeinsamen Sortenkatalog der EU verwendet werden. Alle anderen Teile der Hanfpflanze gelten ebenso als Novel Food wie cannabinoidhaltige Extrakte, unabhängig davon, ob diese natürlich oder synthetisch gewonnen wurden, und sind ohne Zulassung gemäß der Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283 nicht verkehrsfähig.
Cannabinoid-Analytik
Für die Analyse von Rückständen an d9-THC, CBD sowie der korrespondierenden Säuren in Lebensmitteln bieten wir eine sensitive LC-MS/MS-Methode an, mit der wir einen Messbereich von 0,1 mg/kg bis 500 mg/kg abdecken und damit die Konformität Ihrer Produkte bewerten können.
Für die Gehaltsbestimmung bspw. in pflanzlichen Rohstoffen bieten wir die Analyse eines umfangreichen Cannabinoid-Profils mittels HPLC-UV an. Das Profil umfasst folgende Substanzen:
• d9-THC (Δ9-Tetrahydrocannabinol)
• d9-THCA (Δ9-Tetrahydrocannabinolsäure)
• d8-THC (Δ8-Tetrahydrocannabinol)
• CBD (Cannabidiol)
• CBDA (Cannabidiol-Säure)
• CBDV (Cannabidivarin)
• CBDVA (Cannabidivarinsäure)
• CBN (Cannabinol)
• CBG (Cannabigerol)
• CBGA (Cannabigerolsäure)
• CBC (Cannabichromen)
• CBCA (Cannabichromensäure)
• THCV (Tetrahydrocannabivarin)
• THCVA (Tetrahydrocannabivarinsäure)
• CBL (Cannabicyclol)
• CBT (Cannabicitran)
Weitere Parameter
- Terpene
- Mykotoxine (Ochratoxin, Alfatoxin)
- Schwermetalle (Arsen, Cadmium, Blei, Quecksilber)
- Pestizide
- Mikrobiologische Untersuchungen
- Trocknungsverlust