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Pyrrolizidinalkaloide – Höchstmengen ab 01. Juli 2022

Pyrrolizidinalkaloide sind seit Jahren ein wichtiges Thema in pflanzlichen Lebensmitteln und Honig. Bisher gab es keine gesetzlichen Höchstmengen für Pyrrolizidinalkaloide in Lebensmitteln, sondern Stellungnahmen von BfR und EFSA, die die toxikologische Bedeutung, sowie die Belastung beleuchteten. Die aktuellste Risikobewertung des BfR (Stellungnahme 026/2020 vom 17. Juni 2020) empfiehlt eine maximale tägliche Aufnahmemenge von 0,007 µg/kg Körpergewicht. Bisher mussten zur Bewertung also immer Körpergewicht der Person und Verzehrsmenge des Lebensmittels berücksichtigt werden.

Darüber hinaus gab es bisher gemäß des Beschlusses der Arbeitsgruppe „Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetika“ (ALB) einen „health based guidance value“ (HBGV) von 0,1 µg/kg Körpergewicht / Tag. Bei der Überschreitung des HBGV wurden Lebensmittel als „nicht sicher“ im Sinne von Artikel 14 (2) der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 bewertet. Doch auch bei dieser Bewertung waren Körpergewicht des Verbrauchers und tägliche Verzehrsmenge des Lebensmittels ausschlaggebend.

Ab dem 01. Juli 2022 gilt nun die Verordnung (EU) 2020/2040 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006. In dieser werden Höchstgehalte für Tees, Kräutertees, Nahrungsergänzungsmittel, Pollenprodukte und Kräuter festgelegt.
Auch der genaue Umfang der zu bewertenden Pyrrolizidinalkaloide wird nun in der Verordnung festgelegt. Die Höchstgehalte beziehen sich auf die Summe von insgesamt 35 Pyrrolizidinalkaloiden.

QSI analysiert bereits seit 2008 Pyrrolizidinalkaloide in einer Vielzahl von Produkten. Ab sofort bietet QSI zusätzlich zu dem bisherigen Umfang auch den neuen EU-35-Umfang an. So können Sie bereits ein Jahr vor in Kraft treten der neuen Höchstgehalte prüfen, wo die Belastung Ihre Produkte mit dem neuen Umfang derzeit steht und sichergehen, dass alle Ihre Produkte auch im nächsten Jahr weiterhin verkehrsfähig sind und die neuen Höchstgehalte einhalten.

Fragen Sie uns nach einem individuellen Angebot.

 

Bei Fragen oder speziellen Anforderungen an den Untersuchungsumfang
stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

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