Oxymatrine – seit 01.07.2021 als Pestizid eingestuft in der EU
Seit Anfang 2019 sind im Umfang des umfangreichen Pestizidscreenings mittels GC-MS/MS, LC-MS/MS (> 600 Parameter) bei QSI (Fremdvergabe innerhalb Tentamus Gruppe an bilacon GmbH, lab codes 88500, 88550) auch Matrine und Oxymatrine enthalten.
Bei beiden Stoffen handelt es sich um Alkaloide, welche natürlicherweise in Pflanzen der Familie Sophora vorkommen. Sophora ist eine Gattung von etwa 45 Arten von kleinen Bäumen und Sträuchern der Erbsengewächse Fabaceae.
Matrine und Oxymatrine werden weiterhin aufgrund der insektiziden Wirkung u.a. als pharmazeutische Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Der Einsatz als Pestizid ist in der EU nicht zugelassen, jedoch kommen beide Wirkstoffe vor allem in Asien als Insektizid zum Einsatz.
Aus diesem Grund hat die EU Matrine als Pestizid eingestuft, wodurch gemäß Art 18(1)(b) Verordnung 396/2005 der allgemein gültige Auffangwert von 0,01 mg/kg gilt.
Seit Anfang Juli 2021 gilt dieser Auffangwert auch nun für Oxymatrine, was vermutlich durch eine Schnellwarnung ausgelöst wurde.
QSI wird daher wie gewohnt beide Substanzen im Prüfbericht aufführen, wenn diese in der Probe nachgewiesen werden. Zudem werden ab sofort Matrine und Oxymatrine mit dem Auffangwert von 0,01 mg/kg beurteilt. Dieser Wert gilt sowohl für konventionelle wie auch für Bio-Ware.
In mehreren Tausend Pestizid-Analysen seit Anfang 2019 für die Matrix Honig wurde Matrine und Oxymatrine nur in 40 Proben nachgewiesen, in 50% der Fälle lagen die gefundenen Gehalte über 0,01 mg/kg. Die Herkunft der Proben der positiven Befunde war in allen Fällen China.
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