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Novel Food: CBD-Produkte

8. Feb. 2021

Hanfhaltige Lebensmittel erleben in den letzten Jahren eine Renaissance. Während Produkte aus der Hanfpflanze Cannabis sativa L. wie Hanfsamen oder daraus gewonnenes Speiseöl schon lange als Lebensmittel verwendet werden, konnte ein Verzehr von Cannabidiol (CBD) und weiteren Cannabinoiden vor dem 15.05.1997 in nennenswerten Mengen bisher nicht belegt werden. Sowohl aus der Hanfpflanze gewonnenes CBD als auch synthetisch hergestelltes CBD sowie Lebensmittel, die diese als Zutat enthalten, gelten daher nach aktuellem EU-Recht als neuartig (Novel-Food-Verordnung, VO (EU) 2015/2283).

Bevor neuartige Lebensmittel jedoch in den Verkehr gebracht werden dürfen, durchlaufen sie ein Zulassungsverfahren, bei dem die Sicherheit für den Menschen nachgewiesen werden muss. Für CBD liegen bereits Anträge für eine Zulassung vor, eine Genehmigung gibt es jedoch bisher nicht. Der Europäische Gerichtshof hat mit dem Urteil vom 19.11.2020 (Aktenzeichen C-663/18) bestätigt, dass es sich bei CBD nicht um ein Betäubungsmittel handelt. Damit steht unter diesem Gesichtspunkt einer Zulassung als Lebensmittel nichts im Wege.

CBD-Produkte im Test

In einem kürzlich durchgeführten Test wurden verschiedene CBD-haltige Produkte geprüft, darunter CBD-Öle und –Kapseln sowie Aromaöle. Alle CBD-Produkte zum Einnehmen wurden dabei aufgrund der lückenhaften wissenschaftlichen Datenlage als nicht sicher eingestuft. Neben nicht zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben wurden zudem erhöhte Gehalte an d9 Tetrahydrocannabidiol (d9-THC) nachgewiesen, dem psychoaktiven Inhaltsstoff der Hanfpflanze.
Aktuell sind in der EU und in Deutschland keine Höchstgehalte für d9-THC in Lebensmitteln festgelegt. Zur Bewertung für in Deutschland auf dem Markt befindliche Produkte werden daher die Richtwerte des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) aus dem Jahr 2000 oder die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfohlene Akute Referenzdosis (ARfD) von 1 µg je Kilogramm Körpergewicht pro Tag herangezogen. Zur Bewertung des ARfD-Wertes werden statistische Tagesverzehrsmengen beispielsweise aus der nationalen Verzehrsstudie II des Max-Rubner-Instituts oder individuelle Verzehrsempfehlungen herangezogen.

Um die Sicherheit und Qualität Ihrer hanfhaltigen Erzeugnisse zu kontrollieren, führen wir die Analyse von d9-THC und CBD sowie weitere produktrelevante Analysen durch. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Bei Fragen oder speziellen Anforderungen an den Untersuchungsumfang
stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

E-Mail: info(at)qsi-q3.de
Phone: +49 (0) 421-596607-0
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Quelle: Stiftung Warentest

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