In welchen Lebensmitteln sind Furan und seine Methylanaloge enthalten?
In einer aktuellen Empfehlung ruft die Europäische Kommission zur Bestimmung von Furan und Methylfuranen auf. Es handelt sich um Prozesskontaminanten, die sich während der thermischen Behandlung in Lebensmitteln bilden.
Verbraucher nehmen Furan insbesondere über Kaffee und getreidehaltige Lebensmittel auf, jedoch sind auch Kleinkinder durch Fertignahrung in Gläsern oder Dosen Furan ausgesetzt. Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) deutet die üblich aufgenommene Menge an Furan auf eine „Gesundheitsgefahr“ hin, wobei auch Methylfurane (verwandte Substanzen zu Furan) zu einem erheblichen Anteil an der Gesamtbelastung beitragen.
Da jedoch Daten zum Vorkommen von Furan und Methylfuranen in Lebensmitteln fehlen, wird in der neuen Empfehlung der Kommission (EU) 2022/495 die Erhebung zusätzlicher Daten in diesem Bereich durch die Mitgliedsstaaten der EU und die Lebensmittelunternehmer empfohlen. Demzufolge sollen Methoden zur Bestimmung dieser Analyten in Kaffee und Säuglings- und Kleinkindernahrung eine Bestimmungsgrenze von höchstens 20 µg/kg bzw. 5 µg/kg aufweisen.
QSI hat die eingesetzten Methoden an die aktualisierten Anforderungen angepasst. Für Babynahrung können wir Ihnen eine Analyse mit der Bestimmungsgrenze von 2 µg/kg anbieten, die eine erweiterte Risikoanalytik ermöglicht.
Auch die Verbrauchermagazine haben das Thema Methylfurane bereits aufgegriffen. So ließ Öko-Test (11/2021) Furan und dessen Methylanaloge im Aufguss von Kaffee untersuchen. Als Kriterium zur Abwertung (1 Note) wurden die folgenden Werte herangezogen:
• 76,8 µg/L für die Summe aus Furan, 2- und 3-Methylfuran
• 3,93 µg/L für Furan allein.
Es handelt sich um rechnerisch bestimmt Werte auf Basis von Daten aus einer Stellungnahme der EFSA von 2017.
Für Kaffee bietet QSI neben der Bestimmung im Röstkaffee auch eine Untersuchung im Aufguss an. Für letztere wird eine Bestimmungsgrenze von 1 µg/L erreicht, womit die Einhaltung der Ökotest-Kriterien geprüft werden kann.
Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen oder für ein Angebot zu kontaktieren – wir freuen uns, Ihr Unternehmen auch bei dieser neuen Herausforderung tatkräftig zu unterstützen!
Bei Fragen oder speziellen Anforderungen an den Untersuchungsumfang stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
E-Mail: info.qsi@tentamus.com
Phone: +49 (0) 421-596607-0
Kontaktformular