Einführung von Grenzwerten für Chlorat in Lebensmitteln
Bei Chlorat und Perchlorat handelt es sich um Salze der Chlorsäure, die in Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel enthalten sein können und somit während der Verarbeitung bzw. Herstellung in Lebensmittel gelangen können. Perchlorat kommt im Gegensatz zu Chlorat auch in Düngemitteln, Industriechemikalien und Feuerwerkskörper zum Einsatz. Dadurch können Pflanzen durch belastete Böden einer höheren Exposition ausgesetzt sein. Die Biene kann durch die Aufnahme von belastetem Wasser eine weitere mögliche Eintragsquelle speziell für Honig darstellen [1,2].
Für Perchlorat gibt es EU-weit seit 2015 Übergangswerte für pflanzliche Lebensmittel, die der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (StALuT) festgelegt hat. Ab 28.06.2020 gilt die neue Verordnung (EU) Nr. 2020/749 [3], die Grenzwerte für Chlorat in Lebensmitteln auf Basis der Pestizidverordnung (VO (EG) Nr. 396/2005) festlegt.
QSI untersucht bereits seit 2014 Honig und pflanzliche Lebensmittel auf Chlorat und Perchlorat. Die Analyse erfolgt mittels LC-MS/MS nach der QuPPe-Methode. In nachfolgenden Tabellen sind Übersichten über die durchgeführten Analysen mit den jeweiligen Ergebnissen und Matrices dargestellt.
Tabelle 1: Übersicht über durchgeführte Analysen von Chlorat seit 2017:
HG = Höchstgehalt nach Verordnung (EU) 2020/749; für Sirup und weitere Produkte wurde ebenfalls ein HG von 0,05 mg/kg herangezogen
Tabelle 2: Übersicht über durchgeführte Analysen von Perchlorat seit 2017:
HG = Übergangswert (StALuT); für Honig und Sirup wurde ebenfalls ein HG von 0,05 mg/kg herangezogen
Chlorat zeigt lediglich in Kaffee und Tee erhöhte Gehalte; in Honig wird der neue Grenzwert von 0,05 mg/kg nur selten überschritten (in 1,2 % der analysierten Proben). Bei Perchlorat sind ebenfalls die Kräuter- und Früchtetees (27,4 % der analysierten Proben über HG) neben den weiteren Produkten (hauptsächlich Kräuter) am stärksten belastet.
Durch die Einführung einer gesetzlichen Höchstmenge für Chlorat führt eine Überschreitung dazu, dass Ihre Produkte nicht mehr verkehrsfähig sind. Um eine Beanstandung zu vermeiden, empfehlen wir Ihre Produkte im Vorfeld zu prüfen.
Quellen:
[1, 2] FAQ BfR 2018:
https://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_chlorat_in_lebensmitteln-203722.html
https://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_perchlorat_in_lebensmitteln-188220.html sowie https://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/perchlorat-187160.html
[3] Verordnung (EU) 2020/749
Sie haben noch Fragen zur Analyse von Chlorat und Perchlorat in Lebensmitteln?
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Tel: +49 (0)421 / 59 66 070
Bremen, 26.06.2020